Kleinkaliber-Pistole und -Revolver
Zugelassen sind Einzel- und Mehrlader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g – jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“).
Spezielle Schießkleidung ist hier jedoch nicht gestattet.
Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der Freien Pistole wird auf 50m entfernte Ziele geschossen.
Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte erforderlich.