Großkaliber-Pistole und -Revolver

Großkaliber-Pistole und -Revolver

Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:

  1. Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen
  2. Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9×19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.

Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.